Verkehrsunfall – was tun?

Verkehrsunfall – was tun? Checkliste und deine Rechte

Nach einem Unfall gilt: Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, Fotos machen und die Daten aller Beteiligten notieren – aber keine Schuld anerkennen. Bist du unverschuldet in den Unfall geraten, muss die Versicherung des Unfallgegners deinen Schaden ersetzen. Du darfst dann selbst einen Gutachter, eine Werkstatt und einen Anwalt wählen, die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Als ungebundener Versicherungsmakler in Fritzlar helfe ich Autofahrern aus Fritzlar, Kassel und dem Schwalm-Eder-Kreis, nach einem Unfall zu ihrem Recht zu kommen.

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Checkliste: Das tust du direkt an der Unfallstelle

  1. Ruhe bewahren und anhalten. Wer weiterfährt, begeht Unfallflucht – auch bei kleinen Kratzern.
  2. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn etwa 200 Meter vor der Unfallstelle.
  3. Erste Hilfe leisten und bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.
  4. Polizei rufen (110), wenn Menschen verletzt sind, der Unfallhergang strittig ist, ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stehen könnte oder ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
  5. Fotos machen: Fahrzeugpositionen, Schäden an allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrsschilder und die Umgebung.
  6. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Notiere auch Zeugen mit Telefonnummer.
  7. Keine Schuld anerkennen und nichts unterschreiben außer dem neutralen Europäischen Unfallbericht.

Deine Rechte als Geschädigter

Bist du unverschuldet in einen Unfall geraten, muss dich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das bedeutet für dich:

Dein Anspruch Was das heißt
Eigener Gutachter Du darfst einen Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Außer bei kleinen Bagatellschäden zahlt das die gegnerische Versicherung.
Freie Werkstattwahl Du entscheidest, wo dein Auto repariert wird – nicht die gegnerische Versicherung.
Mietwagen oder Nutzungsausfall Für die Dauer der Reparatur bekommst du einen Mietwagen oder eine Entschädigung pro Tag.
Wertminderung Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert – auch das kann ersetzt werden.
Anwaltskosten Bei voller Haftung des Gegners zahlt seine Versicherung auch deinen Anwalt.
Schmerzensgeld Wenn du verletzt wurdest, stehen dir Schmerzensgeld und ggf. Verdienstausfall zu.

Vorsicht bei Anrufen der gegnerischen Versicherung: Manche Versicherer melden sich schnell und bieten an, alles über ihre Partnerwerkstatt und ihren Gutachter abzuwickeln. Das spart vor allem ihnen Geld. Du musst darauf nicht eingehen.

So hilft dir mein Unfall-Service

Für die Abwicklung nach einem unverschuldeten Unfall arbeite ich mit dem Unfall-Service fairforce.one zusammen. Er prüft deine Ansprüche kostenfrei, koordiniert Gutachten, Werkstatt und Mietwagen und setzt deinen Schadenersatz gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. So musst du dich nach dem Schreck nicht auch noch mit Formularen und Versicherungen herumschlagen.

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Wildunfall: Gerade in Nordhessen häufig

Auf den Landstraßen rund um Fritzlar, Gudensberg und Bad Wildungen kommt es oft zu Wildunfällen. Dann gilt: Unfallstelle sichern, das Tier nicht anfassen oder mitnehmen und die Polizei oder den zuständigen Jäger rufen. Lass dir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen – die brauchst du für deine Teilkasko. Ob auch Unfälle mit anderen Tieren als Reh und Wildschwein versichert sind, hängt von deinem Tarif ab. Mehr dazu auf meiner Seite zur Kfz-Versicherung.

Wenn du den Unfall selbst verursacht hast

Dann zahlt deine eigene Kfz-Haftpflicht den Schaden des anderen, deine Vollkasko den Schaden an deinem Auto. Melde den Unfall innerhalb einer Woche deiner Versicherung. Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu zahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden – das rechne ich gern mit dir durch. Bei einer Teilschuld wird der Schaden nach Quote aufgeteilt; hier hilft ein Verkehrs-Rechtsschutz, deine Ansprüche durchzusetzen.

Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall

Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?

Über den Zentralruf der Autoversicherer. Dort bekommst du mit dem Kennzeichen des Unfallgegners Auskunft über dessen Versicherung.

Muss ich meiner eigenen Versicherung einen Unfall melden, den ich nicht verschuldet habe?

Ja, in der Regel musst du jeden Unfall innerhalb einer Woche melden – auch wenn du keine Schuld hast. Das hat keinen Einfluss auf deine Schadenfreiheitsklasse.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres. Schneller ist aber besser: Je frischer die Beweise, desto einfacher die Regulierung.

Ich wurde bei dem Unfall verletzt – was zahlt noch?

Neben dem Schmerzensgeld vom Unfallgegner zahlt eine private Unfallversicherung, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt – egal, wer schuld war.

Hilfe nach dem Unfall

Du hattest einen Unfall und weißt nicht, wie es weitergeht? Melde dich – ich helfe dir, die nächsten Schritte zu sortieren. Einen Überblick über alle wichtigen Versicherungen findest du auf meiner Seite Privatversicherungen.

Telefon und WhatsApp: 05622 / 79 49 832
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Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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