Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung oft die wichtigste Versicherung überhaupt – denn wer nicht mehr arbeiten kann, verliert sein komplettes Einkommen, und eine gesetzliche Absicherung gibt es meist nicht. Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat in der Regel auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dazu kommt eine Besonderheit, die viele nicht kennen: Bei Selbstständigen prüfen manche Versicherer, ob du deinen Betrieb so umorganisieren kannst, dass du weiterarbeiten kannst. Ich berate Selbstständige, Freiberufler und Betriebsinhaber in Fritzlar, Kassel und dem Schwalm-Eder-Kreis – und online in ganz Deutschland.
Die drei großen Lücken bei Selbstständigen
| Lücke | Was das bedeutet | Lösung |
|---|---|---|
| Keine Lohnfortzahlung | Ab dem ersten Krankheitstag fehlt dein Einkommen. | Krankentagegeld – auf Wunsch schon nach wenigen Tagen |
| Keine Erwerbsminderungsrente | Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gibt es meist keine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung. | Private Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Betriebskosten laufen weiter | Miete, Leasing, Personal und Kredite müssen auch bezahlt werden, wenn du ausfällst. | BU-Rente ausreichend hoch planen, ggf. weitere betriebliche Bausteine |
Umorganisation: der wichtigste Punkt im Vertrag
Bei Angestellten zählt nur der eigene Beruf. Bei Selbstständigen dürfen manche Versicherer prüfen, ob du deinen Betrieb so umstellen kannst, dass du trotz Erkrankung weiterarbeitest – zum Beispiel, indem du körperliche Arbeiten an Mitarbeiter abgibst und selbst mehr im Büro arbeitest. Gelingt das zumutbar, gilt das als Weiterarbeit, und die BU-Rente fließt nicht.
Darauf achte ich:
- Verzicht auf Umorganisation bei kleinen Betrieben: Gute Tarife verzichten darauf, wenn dein Betrieb nur wenige Mitarbeiter hat oder du überwiegend kaufmännisch tätig bist.
- Klare Grenzen: Wenn eine Umorganisation geprüft wird, dann nur, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist, ohne nennenswerte Einkommenseinbußen und ohne erheblichen Kapitaleinsatz.
- Akademiker und Freiberufler: Viele Tarife verzichten bei bestimmten Berufen ganz auf die Umorganisationsprüfung.
Wie hoch darf die BU-Rente sein?
Bei Selbstständigen orientieren sich die Versicherer am Gewinn vor Steuern, meist aus den letzten Einkommensteuerbescheiden. Schwankt dein Gewinn oder hast du gerade erst gegründet, gibt es oft Sonderregeln – etwa feste Höchstrenten für Existenzgründer. Wichtig ist auch hier die Nachversicherungsgarantie: Wächst dein Unternehmen, erhöhst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung.
BU-Beiträge und Steuern
- Klassische BU: Die Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen, wirken sich steuerlich aber meist kaum aus. Dafür wird im Leistungsfall nur der Ertragsanteil der Rente besteuert.
- BU über eine Basisrente: Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Dafür ist die spätere BU-Rente voll steuerpflichtig.
Welche Variante zu dir passt, hängt von deinem Einkommen und deiner Altersvorsorge ab. Für die steuerlichen Details sprich bitte auch mit deinem Steuerberater.
Gut zu wissen
- Handwerker in der Handwerksrolle sind in den ersten Jahren oft pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung – das bringt eine Grundabsicherung, die aber meist nicht reicht. Mehr zur BU für Handwerker
- Altersvorsorgedepot ab 2027: Viele Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. Mehr zum Altersvorsorgedepot
- Private Krankenversicherung: Für viele Selbstständige eine Option – mit Krankentagegeld als wichtigem Baustein. Mehr zur PKV
Häufige Fragen
Ich habe gerade gegründet. Bekomme ich schon eine BU?
Ja. Viele Versicherer bieten Existenzgründern eine BU mit einer festen Höchstrente an, auch wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt. Später erhöhst du über die Nachversicherungsgarantie.
Ich habe Mitarbeiter. Muss ich dann umorganisieren?
Das hängt vom Tarif ab. Gute Tarife verzichten bei kleineren Betrieben auf die Umorganisation oder setzen enge Grenzen. Genau darauf achte ich beim Vergleich.
Reicht nicht ein Krankentagegeld?
Nein. Krankentagegeld überbrückt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, endet aber in der Regel, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Danach braucht es die BU-Rente. Beides zusammen ergibt die lückenlose Absicherung.
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Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung oder Steuerberatung.

